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Arbeitgeber im Netz schlechtreden? Geht nur noch mit Klarnahmen!

Ein lächelnder Mann in Freizeitkleidung mit einer Baseballmütze und einer grauen Kapuzenjacke, umgeben von einem orangefarbenen Kreis.

Ein umstrittenes Urteil aus Hamburg zwingt Arbeitgeber-Bewertungsportale zur Offenlegung von Mitarbeiterdaten.

Zwei Männer schreien sich in einem Startup-Büro an.
Februar 21, 2024

Egal ob schlechte Führungskommunikation, unbezahlte Überstunden oder Mobbing unter Kollegen: viele Mitarbeiter machen schlechte Erfahrungen mit ihren Arbeitgebern. Im Netz gab es bislang dafür die Möglichkeit, diese Probleme anonym zu benennen, andere Bewerber zu warnen oder einfach nur Frust abzulassen. Doch dies hat nun möglicherweise ein Ende.

Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass Arbeitgeber-Bewertungsportale wie Kununu den echten Namen einer Person nennen müssen, wenn ein Arbeitgeber Zweifel an einer negativen Bewertung hat. Andernfalls muss die Bewertung gelöscht werden. Das bedeutet in der Folge, dass Menschen, die über ihren aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber online schreiben, nicht mehr anonym bleiben können, wenn der Arbeitgeber die Bewertung anzweifelt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Recht eines Arbeitgebers, Bewertungen überprüfen zu können, wichtiger ist als die Anonymität der Person, die die Bewertung geschrieben hat.

Bis jetzt konnten Unternehmen nicht viel machen, wenn sie eine negative Bewertung auf Plattformen wie Kununu für unwahr hielten. Sie konnten die Echtheit der Bewertung anzweifeln, aber die Plattformen waren nicht verpflichtet, den Namen der Person zu verraten oder die Bewertung zu löschen. Im Fall, der zu dieser Entscheidung führte, wollte ein Unternehmen eine negative Bewertung entfernen lassen, aber Kununu hat die Bewertung nicht gelöscht, weil das Unternehmen keinen Beweis für eine Rechtsverletzung durch die Bewertung vorlegen konnte.

Die Entscheidung des Gerichts hat für viel Aufsehen und auch Kritik gesorgt. Kununu selbst ist nachvollziehbarerweise mit der Entscheidung nicht einverstanden und hat bereits angekündigt, dagegen vorzugehen. Sie argumentieren, dass die Entscheidung falsch ist und warten auf ein endgültiges Urteil in der Hauptsache, bevor sie handeln. Bis dahin wollen sie keine Namen ihrer Nutzer preisgeben. Das Gericht sagt, dass keine Anonymität bei Bewertungen garantiert ist und die Personen, die Bewertungen schreiben, das Risiko selbst tragen müssen. Diese Entscheidung ist noch nicht endgültig, da Kununu dagegen vorgeht.

Mehr dazu bei Onlinehändler-News.

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Moritz Grumbach

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