Das Gesetz soll User im Netz vor Hate Speech und Falschinformationen schützen, doch Kritiker sehen Gefahren.
Der Digital Services Act (DSA), der seit dem 17. Februar 2024 in der EU gilt, wird in Deutschland durch das Digitale-Dienst-Gesetz (DDG) umgesetzt. Dieses Gesetz sieht vor, dass Plattformen im Internet strenger reguliert werden sollen, um illegale Inhalte zu bekämpfen. Es soll Meinungs- und Informationsfreiheit schützen, allerdings nur sofern die Inhalte nicht rechtswidrig sind. Soweit so gut. Trotzdem gibt es Kritik, dass der DSA weit darüber hinausgeht und auch Inhalte ins Visier nimmt, die lediglich als „kritisch“ oder „nachteilig“ betrachtet werden könnten, ohne klar zu definieren, was darunter zu verstehen ist.
Besonders umstritten ist, dass der DSA Plattformen auffordert, nicht nur rechtswidrige, sondern auch potenziell schädliche oder irreführende Informationen zu entfernen. Kritiker befürchten, dass dies zu einer Art von vorbeugender Kontrolle führt, die Meinungsfreiheit einschränken und zu einer Atmosphäre des Misstrauens beitragen könnte. Diese vage Formulierung könnte Plattformen dazu verleiten, im Zweifel Inhalte eher zu löschen (Overblocking), um Sanktionen zu vermeiden, was wiederum die Meinungsvielfalt und demokratische Diskurse gefährden könnte.
Besonders im Fokus stehen dabei große Anbieter, die als „Gatekeeper“ bezeichnet werden und mehr als 45 Millionen Nutzer in der EU haben. Diese Unternehmen müssen nicht nur illegale Inhalte proaktiv melden, sondern auch Risikobewertungen durchführen, um potenzielle Gefahren zu identifizieren. Zudem sind sie verpflichtet, Forschern Zugang zu relevanten Daten zu gewähren und strenge Vorgaben zum Schutz von Minderjährigen einzuhalten.
Ein weiterer Aspekt des DSA ist die Einführung einer neuen Behörde bei der Europäischen Kommission, die die Einhaltung der Vorschriften überwacht und bei Verstößen eingreift. Kritiker monieren hier die zentralisierte Kontrolle und Überwachung digitaler Medien, die von der föderalen Struktur in Deutschland zur EU-Ebene verlagert wird. Dies steht im Konflikt mit der bisherigen Medienaufsicht durch die Bundesländer und könnte die Unabhängigkeit der nationalen Medienaufsicht einschränken.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der DSA und seine Umsetzung durch das DDG zwar oberflächlich dem Schutz des Einzelnen dienen soll, dabei aber die Freiheit der Meinungsäußerung durch unscharfe Definitionen und präventive Kontrollmechanismen gefährden könnte.
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